Erst fragen,dann bohren
Ein Außengerät an der Fassade oder auf dem Balkon ist eine bauliche Veränderung. In der Mietwohnung braucht es dafür das Ja des Vermieters, in der Eigentumswohnung einen Beschluss der Eigentümer.

Was in den Antrag gehört
Vermieter sagen selten nein. Sie sagen nein, wenn sie nicht wissen, was passiert.
Ein Satz wie «ich möchte eine Klimaanlage einbauen» reicht nicht. Der Vermieter will wissen, wo das Außengerät steht, wie groß das Loch wird, wer haftet und was beim Auszug passiert. Wir liefern das in einem Anhang, den Sie dem Antrag beilegen.
- Foto der Stelle für das Außengerät und eine Skizze mit Maßen
- Lage und Durchmesser der Kernbohrung, 65 Millimeter
- Datenblatt des Geräts mit dem Schallleistungspegel
- Wohin das Kondenswasser läuft
- Zusage, beim Auszug zurückzubauen und das Loch fachgerecht zu verschließen
- Ausführender Betrieb und Haftpflicht für Schäden bei der Montage
Musterbrief
Zum Übernehmen. Die markierten Stellen füllen Sie aus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mieterin bzw. Mieter der Wohnung Lage, Geschoss im Haus Straße, Hausnummer in Dortmund. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Montage einer Split-Klimaanlage.
Das Innengerät wird an der Wand von Raum montiert, das Außengerät auf dem Balkon am Boden. Für die Leitung ist eine Kernbohrung mit 65 Millimetern Durchmesser nötig. Lage, Fotos und das Datenblatt des Geräts finden Sie im Anhang.
Die Montage übernimmt ein Fachbetrieb. Das Kondenswasser wird in einen Abfluss geleitet. Bei meinem Auszug lasse ich die Anlage auf meine Kosten abbauen und die Bohrung fachgerecht verschließen.
Für eine kurze schriftliche Antwort bis zum Datum wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Lärm zum Nachbarn
Die Frage, die fast jeder Vermieter stellt: Wie laut ist das nachts?
Für Geräusche aus Anlagen gelten die Richtwerte der TA Lärm, gemessen vor dem Fenster des Nachbarn. Ein gutes Split-Außengerät auf niedriger Stufe hält sie ein, wenn es nicht direkt unter einem Schlafzimmerfenster steht und auf Schwingungsdämpfern sitzt. Deshalb messen wir bei der Besichtigung den Abstand zu den Nachbarfenstern.
| Gebiet | tagsüber | nachts |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
| Mischgebiet, Innenstadt | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
Eigentumswohnung
Gehört Ihnen die Wohnung, entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Der Antrag kommt auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung. Wer nicht bis zur ordentlichen Versammlung warten will, kann über die Verwaltung um einen Umlaufbeschluss bitten. Die Unterlagen sind dieselben wie für den Vermieter.
Sagt der Vermieter nein, montieren wir nicht. Dann bleibt das, was ohne Bohrung geht: Verschattung von außen, Nachtlüftung, ein Ventilator. Mobile Geräte verkaufen wir trotzdem nicht.